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Mindestbehaltezeit für Immofonds kommt
Ein Jahr lang quasi "eingefroren"
Bis jetzt können Immobilienfonds praktisch von Tag zu Tag an und wieder verkauft werden, jede Fondsgesellschaft muss dazu daher einen gewissen Bargeldbestand bereit halten, um im Bedarfsfall jederzeit liquide zu sein. Bislang mussten auf breiter Front nur einmal viele der österreichischen (und im übrigen auch der deutschen) Immobilienfonds vorübergehend geschlossen werden, weil zu viele Fondsanteilseigentümer gleichzeitig ihre Anteile zurück verkaufen wollten. Das war am Höhepunkt der Finanzkrise vor rund zwölf Jahren. Und das nur auf wenige Wochen. Jetzt aber soll für alle Immobilienfonds künftig eine Mindestbehaltedauer von zwölf Monaten vorgeschrieben werden. Damit hätten Fondszeichner keine Chance, bei Marktschwankungen ihre Anteile zurück zu verkaufen, nicht einmal, wenn sie dann gleichzeitig andere Fondsprodukte kaufen wollten. Damit wird den Immobilienfonds, die traditionell eine vergleichsweise eher niedrige Rendite ausschütten, ein großer Vorteil genommen. Erklärt wird dies damit, dass kurzfristige spekulative Veranlagungen so unterbunden werden sollen. Offiziell weist man darauf hin, dass der Charakter eines Fondsinvestments ja eine langfristige Vermögensanlage sei. Tatsächlich aber werden die Fondsgesellschaften so vor zu hohen Fondsabflüssen geschützt und damit vor der Notwendigkeit, Immobilien unter Zeitdruck verkaufen zu müssen, um Liquidität frei zu bekommen.
Dass dies gerade jetzt zum Thema gemacht wird, hat mit der - von der Mehrheit der Immobilienbranche nicht geteilten - Angst, dass im Zuge der aktuellen pandemiebedingten Wirtschaftsturbulenzen Immobilien an Wert verlieren und damit eine Verkaufswelle an Fondsanteilen auslösen könnten.
Immerhin: Es soll auch eine Übergangsbestimmung von fünf Jahren geben. Und ab dann könnte man ja wieder auf Immobilienaktien zurück greifen.
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AutorGerhard Rodler
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