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Neue EU-Regeln für Kredite

CCD2-Richtlinie verschärft Bonitätsprüfung

Mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) stehen Kreditinstitute und Finanzdienstleister vor strengeren regulatorischen Vorgaben. Damit wird auch die Vergabe von Immobilienkrediten jedenfalls nicht leichter. Die Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung, Transparenz, Dokumentation und Governance. Kreditentscheidungen müssen künftig stärker an verifizierbare Finanz- und Einkommensdaten gekoppelt werden.

Zugleich stärkt die CCD2 die Verbraucherrechte: Bei maschinell getroffenen Entscheidungen besteht ein Anspruch auf Aufklärung und menschliche Überprüfung. Zudem wird die Nutzung bestimmter Daten – etwa aus sozialen Netzwerken – für Bonitätsbewertungen untersagt. Auch die Informations- und Werbevorschriften werden ausgeweitet.

„CCD2 ist weit mehr als ein regulatorisches Projekt. Die Richtlinie beschleunigt die Digitalisierung der Kreditvergabe. Wer Datenqualität, Transparenz und automatisierte Prozesse zusammenführt, kann die neuen Vorgaben nicht nur effizient erfüllen, sondern Kreditentscheidungen auch fundierter und schneller treffen“, erklärt Anca Eisner-Schwarz, Geschäftsführerin von CRIF Österreich.

Zur Bewältigung der neuen Anforderungen gewinnen digitale Verfahren wie Open-Banking-Analysen zur Einkommens- und Ausgabenverifizierung, digitale Identitätsprüfungen sowie automatisierte Risiko- und Monitoring-Systeme an Bedeutung. Nach Einschätzung des Datendienstleisters CRIF erfordert die Regulierung auch nach der Kreditvergabe ein kontinuierliches Portfolio-Monitoring, um Risiken frühzeitig zu identifizieren.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. Juli 2026 - zuletzt bearbeitet am 06. August 2026


LF
AutorLaura Fürst
Tags
CCD2
Digitalisierung
Regulierung
EU-Richtlinie
Bonitätsprüfung
Kredit
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