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Neues Heizkostenabrechnungsgesetz
600.000 Wohnungen betroffen
Gestern hat - im Schatten der Coronakrise weitgehend unbemerkt - eine Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes den Ministerrat passiert. Damit wird die Aufteilung in Mehrparteienhäusern neu geregelt. Der verbrauchsabhängige Anteil an den Gesamtkosten wird erhöht und die Energieversorger werden verpflichtet, den Kunden detailliertere Abrechnungsinformationen zu übermitteln.
Die Änderung dieses Gesetzes war nach Informationen deswegen geworden, weil die aktuelle Energieeffizienzrichtlinie II der EU Energieeinsparungen zwingend vorschreibt. Das geht aber nur, wenn jeder einzelne transparent in die Pflicht genommen wird.
Überdies sollen damit auch die Regeln für die Verteilung der Kosten in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und Mehrzweckgebäuden klarer nachvollziehbarer werden.
In Österreich wird das neue Heizkostenabrechnungsgesetz für Gebäude mit mindestens vier Nutzungsobjekten gelten, wenn sie von einer zentralen Wärmebereitungsanlage mit Wärme bzw. Warmwasser versorgt werden. Betroffen davon sind rund 600.000 Wohnungen in ganz Österreich.
Der Mehraufwand für alle Hausverwaltungen besteht künftig darin, dass nunmehr jeder Verbraucher aktiv und unaufgefordert eine detaillierte Abrechnung bekommen muss - bis jetzt ist das nur nach Aufforderung durch den Nutzer nötig.
Hintertüre: Wenn die Einzelerfassung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann man bei Gericht eine Ausnahmeregelung beantragen.
Auch die Kältelieferungen sollen vom neuen Gesetz erfasst werden.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Markt
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Betriebskosten
Heizung
Hausverwaltungen
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