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WEG-Reform kommt mit nächstem Jahr

Einfachere Willensbildung für Eigentümergemeinschaft

Aktuell wird im Justizministerium an einem Entwurf für ein neues Wohnungseigentumsgesetz gearbeitet, das, wie der immoflash in Erfahrung bringen konnte, schon in den kommenden Tagen präsentiert werden und mit Jänner 2021 gelten soll. Dazu wurde Anfang der Woche eine Zoom-Konferenz mit Vertretern der Immobilienbranche und des Justizministeriums abgehalten. In dieser wurde der Plan für eine vereinfachte Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft besprochen. Anlassfall ist der geplante Rechtsanspruch auf Elektro-Ladestationen, die ein Aufbrechen der Mehrheitserfordernisse bei der Willensbildung bedingt. So soll in Zukunft nur noch ein Drittel der Eigentümergemeinschaft anwesend sein müssen, um diesbezügliche Beschlüsse fassen zu können. Das Einstimmigkeitsprinzip soll aber - entgegen vorangegangenen Plänen - doch bleiben. „Als Vertreter der Hausverwaltungen sehen wir eine einfachere Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft differenziert. Die Interessen von einzelnen Eigentümern bzw. Minderheiten müssen gewahrt bleiben“, so Anton Holzapfel, Geschäftsführer der ÖVI, zum immoflash. Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) warnt, dass bei nur einem Drittel Anwesenheitspflicht, ein kleiner Teil der Eigentümergemeinschaft in Zukunft bestimmen kann, wer wofür wieviel Geld bezahlt. „Das kann so weit gehen, dass diese kleine Gruppe dann bestimmt, ob Eigentümer ihr privates Geld für Hausinvestitionen einsetzen müssen oder ob und in welcher Höhe Kredite aufgenommen werden, für die dann alle Eigentümer haften. Dadurch besteht die Gefahr, dass kleine Eigentümer aus ihrem Eigentum gedrängt werden“, präzisiert Prunbauer.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. September 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Investment
Wohnen
Österreich
International
Markt
ÖVI
Anton Holzapfel
Tax & Law
Justiz
ÖHGB
martin prunbauer

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