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OLG Wien bestätigt Airbnb-Verbot
Gemeindewohnungen dürfen nicht angeboten werden
Nach einer Berufung von Airbnb gegen das erstinstanzliche Urteil bestätigt nun auch das Oberlandesgericht Wien den Hauptpunkt im Urteilsspruch des Handelsgerichts: Das weltweite Verbot, Gemeindewohnungen auf der Plattform Airbnb zur Vermietung an Touristen anzubieten.
Damit dürften einige tausend Angebote in Wien vom Markt verschwinden und damit umgekehrt aber die Nachfrage bei den professionellen Serviced-Appartement-Anbietern massiv steigern.
„Die Bestätigung des Vermietungsverbots durch das Oberlandesgericht ist sehr wichtig - durch das nicht rechtskräftige Urteil hat die Stadt Wien und Wiener Wohnen einen weiteren Etappenerfolg zum Schutz des sozialen Wohnbaus im Gemeindebau erreicht. Wir drängen auf eine rechtsstaatliche Entscheidung und damit auch auf einen Rechtsanspruch, so dass kommunale Wohnungen nicht auf diese Weise zweckendfremdet werden können. Und es auch nicht mehr vom Gutdünken eines Internetkonzerns abhängt, ob Gemeindewohnungen in Österreich auf einer Vermietungsplattform angeboten werden dürfen.
Die Stadt Wien hat hier eine internationale Vorreiterrolle und nimmt diese Verantwortung zum Schutz des sozialen Wohnbaus gerne wahr.“, zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál erfreut. Bereits im Sommer 2020 hatte die Stadt Wien Klage gegen Airbnb erhoben, da immer wieder Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen aufgetaucht waren, Airbnb aber den wiederholten Aufforderungen, die Adressen aller Gemeindewohnungen für die Vermietung zu sperren, nicht nachgekommen ist.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wien
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