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Oberösterreich gegen Leerstandsabgabe

Immobilien im Recht

Oberösterreich wird von der Möglichkeit, eine Leerstandabgabe einzuheben, nicht Gebrauch machen. Das berichteten die "Oberösterreichischen Nachrichten" in ihrer heutigen Ausgabe und beziehen sich dabei auf die Beantwortung einer SPÖ-Anfrage an Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Im April hatte der Nationalrat beschlossen, dass die Länder eine Leerstandabgabe einführen können. Die oberösterreichische SPÖ-Raumordnungssprecherin Heidi Strauss wollte daraufhin in schriftlichen Anfragen an Landeshauptmann und Finanzreferent Stelzer, Gemeindereferentin Michaela Langer-Weninger und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (alle ÖVP) sowie Wohnbaureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) wissen, ob dies in Oberösterreich geplant sei. Die Antworten hat die SPÖ auf ihrer Homepage veröffentlicht.
"In Oberösterreich ist bereits jetzt eine entsprechende Regelung im OÖ. Tourismusgesetz verankert. Eine darüber hinausgehende Belastung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch eine weitere Gebühr ist aktuell nicht vorgesehen", heißt es in der Antwort Stelzers. Die Auswirkung einer Zweitwohnsitz- und Leerstandabgabe könne derzeit "mangels konkreter Daten" nicht seriös beantwortet werden. Die anderen Landesregierungsmitglieder erklärten sich für nicht zuständig. Achleitner und Langer-Weninger verwiesen ebenfalls auf die entsprechende Regelung im Oberösterreichischen Tourismusgesetz, Haimbuchner betonte, dass er diesen "überbordenden Eingriff" in Eigentumsrechte politisch ablehne.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 15. Juli 2024 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


LP
AutorLeon Protz
Tags
oberösterreich
Immobilien im Recht
leerstandsabgabe

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