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ÖHGB sieht Wortbruch
Offener Brief an Bautenausschuss
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) sieht in einem offenen Brief an die Mitglieder des Bautenausschusses einen Wortbruch bei der Wertsicherung des Hauptmietzinses.
Derzeit wird über eine Aussetzung oder Abänderung der Wertsicherung im Mietrecht bei Hauptmietzinsen verhandelt. Diese Verhandlungen finden zwischen den politischen Parteien im Parlament, derzeit im Bautenauschuss, statt.
Im mietzinsrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) wurde, so der ÖHGB, mit den Stimmen der ÖVP, der Grünen, der SPÖ und der FPÖ ausdrücklich festgehalten, dass bei Kategoriemieten eine Valorisierung um ein Jahr verschoben wird und daher mit 1. April 2022 erfolgt. "In Artikel 2 wurde bezogen auf den Richtwert mit den Stimmen der oben genannten Parteien ausdrücklich beschlossen, dass am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 und danach wieder jedes 2. Jahr die Mietzinse sich vermindern oder erhöhen auf Grundlage des VPI", heißt es in dem Schreiben. Während der Covid-Krise seien private Eigentümer finanziell erheblich belastet - nicht nur durch diese Verschiebungen in der Wertsicherung, sondern auch bei Mietausfällen durch Mietzinsminderung u.ä, ohne jegliche staatliche Unterstützung erhalten zu haben. Eigentümer und Vermieter müssten sich insbesondere nach dieser Durststrecke auf die Zusagen des Gesetzgebers verlassen können. "Das so wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt", heißt es weiter. "Die Parteien, die damals die Verschiebung im MPFLG beschlossen haben, diskutieren nun offensichtlich untereinander darüber, - unter Bruch der Zusagen des Bundesgesetzes - weitere Verschlechterungen für private Vermieter bei der Wertanpassung einzuführen. Also einmal mehr, Geschenke auf Kosten der Vermieter zu verteilen." Ein derartiges Verhalten von Seiten der politischen Parteien sei in hohem Maße eigentumsfeindlich. "Ein Aussetzen der reinen Wertsicherung ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, sondern reiner ideologischer Populismus, da im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022", so der ÖHGB. Die Untergruppe des Warenkorbes "bezahlte Wohnungsmieten" sei in diesem Zeitraum hingegen nur um 3 Prozent gestiegen! Die Kostenexplosion liege daher nicht bei den Mieten.
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AutorStefan Posch
Tags
ÖHGB
Mieten
wertsicherung
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