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Softwarelösung für VRUG
Gesetzesänderung trifft Immobilienmakler massiv
Mit Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) am 13. Juni 2014 sind Immobilienmakler ab sofort verpflichtet, Interessenten über ihr Rücktritts- und Widerrufsrecht bei Verträgen zu informieren.
EDI-Real hat dazu jetzt eine praxisnahe Lösung für Makler entwickelt, die die Belehrung über das Rücktrittsrecht automatisch in das Angebotsprozedere integriert. „Die Widerrufsbelehrung sowie eine Aufforderung zum Tätigwerden des Maklers wurden in den herkömmlichen Angebotsablauf integriert, die individuell in das System eingespielt werden können. Zusätzlich wird ein automatisch generiertes E-Mail mit den zuvor bestätigten Informationen an den Interessenten versendet“, führt Christian Kaindl, Geschäftsführer von EDIORG aus.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Innovation
Markt
neue Medien
Tax & Law
Software
Immobilienmakler
VRUG
Rücktrittsrecht
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