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Tauziehen um Kredit-Umwandlung

Private sollen bis Ende 2024 rückwirkend von variabel auf fix wechseln können

Das Tauziehen um eine Möglichkeit für Private zur Umwandlung eines variabel verzinsten Immobilienkredites in eine Fixverzinsung einmalig bis Ende 2024 wird immer heftiger. Von Bankenseite wird dies naturgemäß sehr skeptisch gesehen und zudem stelle sich die Frage, ob dies aus unter anderem wettbewerbsrechtlichen Gründen überhaupt möglich sei.
Tatsache ist aber, dass ÖVP, Grüne und auch die SPÖ die privaten Kreditnehmer in der einen oder anderen Form rückwirkend entlasten wollen.
Wie dies am Ende aussehen könnte, wird wohl noch heftig diskutiert, im Hinblick auf die kommenden Wahlen ist hier eine Einigung wohl eher zeitnah, also vor der nächsten Nationalratswahl jedenfalls, durchaus realisitisch.
Intern wird derzeit auch diskutiert, ob diese Gelegenheit dann auch dazu genutzt werden könnte, die aktuell nach wie vor überschießende und eigentumsverhindernde KIM-Verordnung ernsthaft zu entschärfen. Eine derzeit diskutierte Variante verfolgt die Idee, dass bei einer Fixverzinsung die Höhe des maximal zulässigen Haushaltseinkommensanteiles für Kreditrückzahlungen etwas angehoben wird. Ebenso wird heftig darüber diskutiert, bestehendes Immobilieneigentum als Eigenmittelersatz wieder zu akzeptieren.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 14. Dezember 2023 - zuletzt bearbeitet am 14. Dezember 2023


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AutorGerhard Rodler
Tags
2024
KIM-Verordnung
Immobilienkredite

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