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Urteil über Wertsicherungsklausel
Bezirksgericht gab Mieter recht
In der Causa Wertsicherungsklausel bei Mietverträgen gibt es ein erstes Urteil in einem Einzelfall. Laut einem Bericht in der Tageszeitung Der Standard hat das Bezirksgericht Innere Stadt einem Mieter rund 2.000 Euro zugesprochen Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Gegenseite in Berufung ging.
Vor etwa einem Jahr hatte der OGH eine Wertsicherungsklausel, die in vielen Mietvertragsmustern zu finden war, als unzulässig aufgehoben, weil sie dem Konsumentenschutzgesetz widerspreche. Seither steht im Raum, dass hunderttausende Mietverträge rechtswidrig sind und Mieter:innen einen Teil ihrer bereits bezahlten Miete einklagen können. Betroffen sind Vermieter, die kein Privatmensch sind. Die OGH-Entscheidung betraf aber eine sogenannte Verbandsklage, bei der das Prinzip der "kundenfeindlichsten Auslegung" einer Klausel gilt. Ernst wird es für die Vermieter wenn der OGH auch in einem konkreten Fall seine Rechtsprechung beibehält.
Laut Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, hat sich der OGH in eine Sackgasse manövriert. "Die große Hoffnung der Immobilienbranche ist, dass in Einzelfallverfahren anders entschieden wird", meint er zum Immoflash. Vor dem aktuellen Bezirksgerichtsurteil habe es bereits zahlreiche Vergleiche zwischen Vermietern und Mieter:innen gegeben. Laut Holzapfel kommt der OGH "nicht mehr gesichtswahrend aus der Numer raus". "Lösen kann es nur der Gesetzgeber. Seit einem dreivertel Jahr gibt es bereits intensive Bemühungen der Branchenvertreter, um Lösungen zu finden", so Holzapfel, der darauf hinweist, dass zum Beispiel auch alle private Krankenversicherer betroffen sind. "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", meint Holzapfel.
Vor etwa einem Jahr hatte der OGH eine Wertsicherungsklausel, die in vielen Mietvertragsmustern zu finden war, als unzulässig aufgehoben, weil sie dem Konsumentenschutzgesetz widerspreche. Seither steht im Raum, dass hunderttausende Mietverträge rechtswidrig sind und Mieter:innen einen Teil ihrer bereits bezahlten Miete einklagen können. Betroffen sind Vermieter, die kein Privatmensch sind. Die OGH-Entscheidung betraf aber eine sogenannte Verbandsklage, bei der das Prinzip der "kundenfeindlichsten Auslegung" einer Klausel gilt. Ernst wird es für die Vermieter wenn der OGH auch in einem konkreten Fall seine Rechtsprechung beibehält.
Laut Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI, hat sich der OGH in eine Sackgasse manövriert. "Die große Hoffnung der Immobilienbranche ist, dass in Einzelfallverfahren anders entschieden wird", meint er zum Immoflash. Vor dem aktuellen Bezirksgerichtsurteil habe es bereits zahlreiche Vergleiche zwischen Vermietern und Mieter:innen gegeben. Laut Holzapfel kommt der OGH "nicht mehr gesichtswahrend aus der Numer raus". "Lösen kann es nur der Gesetzgeber. Seit einem dreivertel Jahr gibt es bereits intensive Bemühungen der Branchenvertreter, um Lösungen zu finden", so Holzapfel, der darauf hinweist, dass zum Beispiel auch alle private Krankenversicherer betroffen sind. "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", meint Holzapfel.
SP
AutorStefan Posch
Tags
OGH
Anton Holzapfel
Wertsicherungsklausel
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