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Was kaum jemand weiß
Sicherheitsüberprüfungen von Wohngebäuden vorgeschrieben
Eigentümer haben Ihre Liegenschaften entweder selbst oder durch den bestellten Hausverwalter zu kontrollieren und auf mögliche Gefährdungen wie beispielsweise Sturzgefahr zu achten. Ende 2012 wurde vom Österreichischen Normungsinstitut eine ÖNORM herausgegeben, die genau diese Aufgaben des Eigentümers konkretisiert und erweitert. Die ÖNORM B1300 umfasst in Ihrem Geltungsbereich jedenfalls alle Häuser, in denen sich zumindest eine Wohnung befindet. Neben einigen Formalismen ist vor allem eine zehn Seiten lange Checkliste angeführt, was denn alles zu prüfen und - es lebe die Bürokratie - auch zu dokumentieren ist.
Eine solche ÖNORM ist zwar kein Gesetz, stellt aber nach der Rechtsprechung den Stand der Technik dar, nach welchem ein Eigentümer seine Liegenschaften zu prüfen hat, ansonsten bei Unfällen nicht nur Schadenersatzansprüche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. „Einen großen Teil haben wir im Rahmen unserer regelmäßigen Begehungen als Hausverwalter bereits bis dato erfüllt“, erklärt Martin Troger, Geschäftsführer der Gebäudeverwaltung Rustler, „die Überprüfungen und Aufzeichnungen die nun gefordert werden, gehen jedoch weit über die “normale„ Hausverwaltung hinaus.“ Einige Unternehmen, wie auch Rustler Baumanagement bieten nun die Durchführung der Überprüfungen und Aufzeichnungen an.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Markt
Liegenschaft
Martin Troger
Hausverwalter
Verwaltung
Eigentümer
Sicherheitsüberprüfung
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