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WKStA mit Anklage gegen Michael Tojner
Verdacht der Hinterziehung von Grunderwerbsteuer
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat laut einem Bericht der Tageszeitung Der Standard gegen Michael Tojner Anklage wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung erhoben. Hintergund soll eine mögliche Hinterziehung von Grunderwerbsteuer bei einem Immobiliendeal sein.
Der Beschuldigte soll im Jahr 2015 für den Kauf von fünf Wohnliegenschaften einen Kaufpreis von 7,27 Mio Euro ausgewiesen haben. Zuvor soll er jedoch mit einem anderen Immobilienunternehmer einen Kaufpreis von 25 Mio. Euro vereinbart haben. Daher habe Tojner statt rund 875.000 Euro nur 255.000 Euro an Grunderwerbsteuer entrichtet, heißt es in dem Bericht. Daraus ergibt sich eine Steuerhinterziehung von 620.000 Euro. Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags, so die WKStA. Hinzu kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen.
Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein bestätigte gegenüber dem Standard, dass die Anklageschrift zugestellt wurde. Diese "betrifft ausschließlich grunderwerbssteuerliche Fragestellungen und steht in keinem Zusammenhang mit seit mehreren Jahren geführten Rechtsstreitigkeiten mit dem Burgenland", teilte Liebenwein in einer Stellungnahme mit. "Sämtliche darin angesprochenen Liegenschaftstransaktionen wurden unter Beiziehung unabhängiger Sachverständiger bewertet." Die erhobenen Vorwürfe seien für seinen Mandanten inhaltlich nicht nachvollziehbar und werden entschieden zurückgewiesen. Für Tojner gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte soll im Jahr 2015 für den Kauf von fünf Wohnliegenschaften einen Kaufpreis von 7,27 Mio Euro ausgewiesen haben. Zuvor soll er jedoch mit einem anderen Immobilienunternehmer einen Kaufpreis von 25 Mio. Euro vereinbart haben. Daher habe Tojner statt rund 875.000 Euro nur 255.000 Euro an Grunderwerbsteuer entrichtet, heißt es in dem Bericht. Daraus ergibt sich eine Steuerhinterziehung von 620.000 Euro. Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags, so die WKStA. Hinzu kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen.
Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein bestätigte gegenüber dem Standard, dass die Anklageschrift zugestellt wurde. Diese "betrifft ausschließlich grunderwerbssteuerliche Fragestellungen und steht in keinem Zusammenhang mit seit mehreren Jahren geführten Rechtsstreitigkeiten mit dem Burgenland", teilte Liebenwein in einer Stellungnahme mit. "Sämtliche darin angesprochenen Liegenschaftstransaktionen wurden unter Beiziehung unabhängiger Sachverständiger bewertet." Die erhobenen Vorwürfe seien für seinen Mandanten inhaltlich nicht nachvollziehbar und werden entschieden zurückgewiesen. Für Tojner gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
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AutorStefan Posch
Tags
Michael Tojner
WKStA
Anklage
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