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Bauträger verliert Musterprozess
Variable Kaufpreisvereinbarungen gekippt
In den Bauträgerverträgen über den Kauf geförderter Neubauwohnungen ist üblicherweise zu lesen, dass sich der auf die Baukosten entfallende Teil des Kaufpreises nach Fertigstellung des Baus nachträglich ändern kann. Dies abhängig davon, welche Gesamtbaukosten das für die Wohnbauförderung zuständige Amt letztlich als angemessen genehmigt und was die endgültige Berechnung der sogenannten Nutzwerte der einzelnen Wohnungen ergibt. Nicht selten betragen die nachträglich vorgeschriebenen Kosten mehrere tausend Euro.
Dieser Praxis schiebt der OGH in seiner Entscheidung 7 Ob 97/15z vom 16.12.2015 nun einen Riegel vor. Zu unbestimmt sei die Regelung und nicht mit dem klaren Wortlaut des § 4 Abs 3 BTVG, der die Preisvereinbarung in Bauträgerverträgen festlegt, in Einklang zu bringen.
„Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den Einzelfall hinaus“ meint Rechtsanwalt Gabriel Wutti, der im betreffenden Verfahren den Kläger erfolgreich vertreten hat. „Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass jeder, der, seit Inkrafttreten des BTVG vor knapp 20 Jahren, beim Kauf einer geförderten Wohnung an einen kommerziellen Bauträger eine Nachzahlung aufgrund einer solchen oder ähnlichen Klausel zahlen musste, zur Rückforderung samt Zinsen berechtigt ist.“
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Markt
Tax & Law
OGH
Bauträger
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