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Bauwirtschaft atmet auf

"Akzeptables Ergebnis" bei Gewerbeordnungsnovelle:

Kürzlich wurde im Nationalrat eine Novelle der Gewerbeordnung erlassen. Auch für die Bauwirtschaft kommen damit einige Änderungen zu. Die Bundesinnung Bau sieht in einer Aussendung die Reform als "akzeptables Ergebnis" an. Zwar sei die Ausweitung der Nebenrechte sowohl im reglementierten als auch im freien Gewerbe kritisch zu sehen, letztendlich aber hätten "die politisch Verantwortlichen die aus der Bau-Praxis kommenden Anregungen und Bedenken" doch noch aufgenommen. So sind die Teilgewerbe Erdbau sowie Betonbohren und -schneiden künftig Bestandteil des reglementierten Baumeistergewerbes. Letzteres lief vorübergehend Gefahr, zum freien Gewerbe erklärt zu werden. Betonbohren- und -schneiden könne einen erheblichen Einfluss auf die Baustatik haben, erklärt Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Eine unsachgemäße Bearbeitung von statisch relevanten Bauteilen stelle daher eine Gefahr für Leib und Leben dar. "Wir sind froh, dass wir mit unseren Bedenken noch Gehör gefunden haben und auch künftig in diesen sensiblen Bereichen Qualitätsnachweise und eine entsprechende Ausbildung Voraussetzung sein werden", so Frömmel weiter. Neu ist, dass die Befähigung des Baumeisters zur örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) explizit nachgewiesen werden muss. Die Auftragssumme bleibt bei den reglementierten Gewerben weiterhin das entscheidende Kriterium bei der Beurteilung des Umfangs der Nebenrechte. Künftig ist das "Hinüberarbeiten" in andere reglementierte Gewerbe bis zu einem Auftragswert von maximal 15 Prozent der beauftragten Leistung zulässig.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 11. Juli 2017 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


SP
AutorStefan Posch
Tags
Bauwirtschaft
Tax & Law
Gewerbeordnung

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