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Bestellerprinzip wird Arbeitsplätze kosten

Wohnimmobilienmarkt wird sich verlangsamen

ÖVI-Präsident Georg Flödl prognostiziert bei der Jahrespressekonferenz des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft, dass "das Immobilienjahr 2023 von deutlichen Veränderungen geprägt sein wird". Das gerade für die Makler:innen Einschneidenste wird dabei das ab 1.7.2023 kommende Bestellerprinzip - immoflash berichtete - sein. Es wird das Prinzip der Doppelmaklertätigkeit im Prinzip abschaffen. Flödl dazu: "Damit wird die Doppelmaklerschaft zu Grabe getragen. Die Besonderheit dieser Dienstleistung war aber, dass Makler:innen für den Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen zuständig waren. Das bisher nämlich ausschließlich Mieter:innen gezahlt haben ist schlichtweg falsch. Der Gesetzgeber schafft damit nur Verlierer." Warum erklärt er anhand der Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland 2015. Für Wohnungssuchende hatte sich die Situation damit massiv verschlechtert. Denn, das Geschäftsmodell der Makler:innen hat sich damit geändert. Das führt z.B. zu Gruppenbesichtigungen, wo Wohnungssuchende in Schlangen auf der Straße stehen, allein um eine Wohnung zu besichtigen; Mietende die von Vermieter:innen aufgefordert werden vor Auszug Nachmieter zu suchen oder das sichtbare Wohnungsangebot auf den Immobilien-Plattformen, das in Deutschland um ein Drittel gesunken ist. Die Vermieter müssen künftig alle Dienstleistungskosten für beide Seiten tragen. In Deutschland führte die Einführung des Bestellerprinzips auch zu einem massiven Rückgang an Maklerbetrieben. ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel liefert dazu die heimische Größenordnung: "In Österreich gibt es mehr als 5.500 Maklerunternehmen mit rund 10.000 Mitarbeitenden. Mehr als 90 Prozent davon sind EPUs und KMUs. Die meisten davon konzentrieren sich auf den Wiener Mietwohnungsmarkt." Dass es vielen davon mit der Umstellung des Geschäftsmodells nicht besser gehen wird, als den deutschen Kolleg:innen ist zu erwarten. Für beide ist daher klar: "Mit diesem Gesetzesschritt verlieren alle Seiten. Die gewünschte Entlastung in der Miete könnte eher geschafft werden, wenn der soziale Wohnbau treffsicher ausgestaltet wird und jenen zu Verfügung steht, die diesen auch wirklich brauchen." Bei der Pressekonferenz wurden auch die weiteren zu erwartenden Entwicklungen am Markt thematisiert: Der Verband rechnet damit, dass die Preisentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt sich verlangsamen wird. Schuld daran: Die KIM-Verordnung, die es seit August 2022 Privaten erschwert Finanzierungen zu bekommen plus die Steigenden Zinsen. ÖVI-Vorstandsmitglied Andreas Wollein, zur Assetklasse Wohnen: "Wir erwarten eine moderate Entwicklung, aber keine Stagnation und keinen Wertverlust. Allerdings wird es auch nicht mehr die Steigerungen geben, die es davor gab." Die Nachfrage ist zurückhaltend und die Vermarktungszeiträume werden aktuell länger. Aus Verbandssicht wäre es wichtig die Eigentumsquote zu stärken, statt weiter zu schwächen. Bei den Bauträgerprojekten gilt heuer laut ÖVI Bauträgersprecher Klaus Wolfinger Klasse statt Masse. Zwar war das Umfeld 2022 nicht einfach, aber im zweiten Halbjahr hätten sich laut seiner Wahrnehmung die Faktoren wieder stabilisiert und es konnten auch wieder Bauaufträge zu Fixkosten geschlossen werden. Er glaubt, dass für Investoren Immobilien weiterhin ein gefragtes Element sind und proaktive Bauunternehmen ihren Wettbewerbsvorteil nützen können. Last but not least war dann natürlich noch die Dekarbonisierung ein Thema. ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel betonte, dass die Regierung die Wertsicherungsklausel in Mietverträgen nicht anrühren solle, da den Eigentümer:innen durch die Dekarbonisierung hohe Investitionen ins Haus stünden. Ohne Inflationsanpassung der Mieten wären diese Investitionen nicht leistbar. Beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das vom ÖVI grundsätzlich unterstützt wird, ist auch noch nicht alles klar, ergänzt Wolfinger: "In der Zentralisierungsverpflichtung, sind noch so viele Fallstricke drinnen, da braucht es klarere Rahmenbedingungen. Die wohnrechtlichen Bestimmungen sollten ehestmöglich ausformuliert werden. Wir hoffen, dass die Politik hier ihre Verantwortung wahrnimmt."

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 10. Januar 2023 - zuletzt bearbeitet am 14. August 2025


EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Wohnen
Österreich
International
Makler
Markt
ÖVI
Anton Holzapfel
georg flödl
Klaus Wolfinger
Bestellerprinzip

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