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Abgeber- statt Auftraggeberprinzip?

Vermieter soll immer Maklergebühren bezahlen

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis das im Regierungsprogramm angekündigte Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten umgesetzt wird. Gerüchten zufolge soll noch vor der Wien-Wahl ein dem entsprechender Gesetzesentwurf präsentiert werden. Und schon während des Lockdowns war zu hören, dass das Bestellerprinzip schon bald als eine Entlastungsmaßnahme für die Mieter während der Krise präsentiert werden soll. Dass die schwarz-grüne Regierung bei dem Thema Gas geben will, dafür spricht zumindest eine Einladung des Justizministeriums an Vertreter der Immobilienbranche und Mieterschützer in der vergangenen Woche. Thema war dabei nicht ob, sondern wie das Bestellerprinzip kommen wird. Dabei sollen Mietervertreter auf ein Abgeberprinzip bestanden haben. Bei dem Modell zahlt nicht der Auftraggeber des Maklers die Gebühr, sondern automatisch der Vermieter. Das soll Umgehungen verhindern. Georg Edlauer, Fachverbandsobmann der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, kritisiert im Gespräch mit dem immoflash das Bestellerprinzip im Allgemeinen. „Das Bestellerprinzip ist ein Bärendienst für die Mieter. Die Verringerung der Wohnkosten wird so nicht funktionieren“, ist er überzeugt. Laut Edlauer würde sich das transparente Angebot von Mietwohnungen damit um 30 bis 40 Prozent verringern. „Besonders betroffen werden dabei günstige Mietwohnungen sein“, so Edlauer.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 05. August 2020 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
Wohnen
Österreich
International
Makler
Markt
Tax & Law
Bestellerprinzip
georg edlauer

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