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Deutsches Maklerrecht vor Änderung
Wer anschafft, soll auch die Provisionen zahlen
In Deutschland dürfte das – auch in Österreich bald wieder virulent werdende – Thema „Wer zahlt die Maklergebühren“ bald endgültig geklärt sein. Denn namhafte Branchenvertreter sind zwischenzeitig auf die deutsche Regierungslinie eingeschwenkt. Die RICS Deutschland unterstützt das von der großen Koalition geplante Verursacherprinzip beim Maklerrecht. Nach Angaben der RICS ist die Rechtsprechung eindeutig: Auftraggeber des Immobilienmaklers ist immer die Partei, die die Provision bezahlt. In deren Interesse muss der Immobilienmakler tätig werden.
Das ist ein ganz anderer Ansatz, als er derzeit in Österreich verfolgt wird. Hier stellen sich einflussreiche Vertreter in der sich abzeichnenden großen Koalition vor, dass immer der Abgeber die Maklerprovision ausschütten solle. Das würde voraussichtlich dazu führen, dass wieder mehr Abgeber versuchen werden, die Immobilie unter Umgehung der Makler zu vermarkten. In Deutschland ist man auf einem jedenfalls sinnvolleren Weg angekommen.
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AutorGerhard Rodler
Tags
International
Deutschland
Tax & Law
RICS Deutschland
Maklergebühr
Verursacherprinzip
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