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GmbH für EPU mühsamer

Vereinfachte elektronische Gründung läuft aus

Seit 1. Jänner 2018 können Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in Österreich eine GmbH über einen vereinfachten elektronischen Weg gründen. Ein Weg zum Notar und damit verbundene Kosten bleiben erspart. Mit Jahresende 2020 läuft diese Möglichkeit aus. „Für Ein-Personen-Unternehmen ist die vereinfachte elektronische GmbH-Gründung eine gute Lösung. Sie spart Zeit und Kosten - und beides ist gerade für Kleinbetriebe ein wichtiger Faktor“, sagt die EPU-Beauftragte der Wirtschaftskammer Wien, Kasia Greco, die die gesetzliche Verlängerung fordert. Gerade in der Immobilienbranche gibt es aktuell überdurchschnittlich viele EPUs, vor allem im Maklerbereich, aber auch bei den Projektentwicklern. EPU können derzeit von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wenn sie der einzige Gesellschafter und der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der GmbH sind. Das trifft auf rund 38 Prozent der österreichweit rund 4.000 GmbH-Gründungen pro Jahr zu. Mehr als 1.500 GmbH-Gründungen sind daher künftig pro Jahr vom Ende dieser Möglichkeit betroffen. GmbH-Gründungen können auch für Kleinstbetriebe wie Ein-Personen-Unternehmen viele Vorteile haben. So minimiert die beschränkte Haftung beispielsweise das wirtschaftliche Risiko des Gesellschafters. Vor allem bei Tätigkeiten, bei denen im Schadensfalle sehr hohe Beträge entstehen können, geht das Haftungsrisiko des Unternehmers über das übliche unternehmerische Risiko hinaus und daher ist eine beschränkte Haftung sinnvoll. Wenn besonderes Privatvermögen vorhanden ist, kann dieses mittels einer Rechtsform mit beschränkter Haftung abgesichert werden.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 16. Dezember 2019 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
Österreich
International
Markt
Tax & Law
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EPU

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