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KIM-V nicht zeitgemäß

Bauwirtschaft muss angekurbelt werden

Die im August 2022 erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) argumentiert ihre Berechtigung damit, eine Überhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern. Doch mittlerweile verfehlen diese Maßnahmen ihr Ziel. ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer: „Der Immobilienmarkt hat sich seitdem gravierend geändert. Die Kreditzinsen sind hoch und die Vergabe von Wohnbaudarlehen ist massiv eingebrochen.“ Neben einer Entschärfung der KIM-Verordnung könnte die Bauwirtschaft durch eine Reihe weiterer Instrumente angekurbelt werden. „Wichtig wäre es, die Baukonjunktur nicht ganz erlahmen zu lassen“, mahnte Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr in der gestrigen ORF Pressestunde. Es sei wichtig, den Wohnbau anzuschieben und Sanierungsprojekte voranzutreiben. Die Abwärtsrisiken für die Konjunkturprognosen beurteilt der Wirtschaftswissenschaftler höher als früher. „Förderungen für Sanierungen und auch steuerliche Instrumente wie die steuerfreie Rücklage würden sich positiv auf das Investitionsgeschehen auswirken“, betont Prunbauer. „Der Eigentumserwerb sowie die Erhaltung von Immobilien auch bei Selbstnutzern schaffen Arbeit für die heimischen Handwerksbetriebe und langfristig somit Wohlstand für die Bevölkerung. Investitionen in die Umwelt machen sich sogar über Generationen bezahlt.“ Die Niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl – Leitner hatte sich, um das brachliegende Wohnbaugeschäft wieder anzukurbeln, anlässlich der Landeshauptleutekonferenz wiederholt für eine Evaluierung der KIM-Verordnung ausgesprochen. Der Steirische Landeshauptmann Christopher Drexler hatte in diesem Zusammenhang von einer „Entmündigungsverordnung“ gesprochen. Auch Prunbauer ortet dringenden Handlungsbedarf für eine solche Evaluierung: „Die KIM-Verordnung erweist sich aufgrund der fixen Beträge in der aktuellen Situation als zu starr. Ein fixer Prozentsatz bei der Schuldendienstquote macht keinen Sinn, wenn Haushalte mit gutem Einkommen höhere Kreditraten zahlen können.“
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 27. November 2023 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


LP
AutorLeon Protz
Tags
KIM-Verordnung
Bauwirtschaft
Martin Prunbauer
Johanna Mikl – Leitner
gabriel felbermayr

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