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Baldige Lockerungen bei Kreditklemme

Änderungen bereits ab 1. April möglich

Seit Monaten werden Lockerungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-Verordnung diskutiert. Jetzt kommt Bewegung in der Sache. Laut den Oberösterreichischen Nachrichten könnten Details bereits mit 1. April gelockert werden. So sollen etwa bestehende Eigenheime und Zuschüsse der öffentlichen Hand wieder weitgehend als Eigenmittel angerechnet werden. Am 13. Februar soll es laut dem Bericht eine entscheidende Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in Wien geben. Dort sitzen Vertreter des Finanzministeriums von denen einer das Gremium auch leitet sowie Vertreter der Nationalbank (OeNB), des Fiskalrats und der FMA. Die FMA folgt verpflichtenden Empfehlungen des Gremiums und ist für die Verordnung zuständig. Seit Sommer 2022 gilt die von der FMA erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung. Seit dem hagelt es Kritik an der Maßnahme, nicht nur aus der Immobilienbranche und dem Immobilien Magazin, sondern auch von Banken und Politik. Finanzminister Magnus Brunner forderte schon im Oktober die FMA-Chefs auf die Verordnung neu zu prüfen. Ähnlich äußerte sich bereits zuvor Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Laut der derzeitigen Reglung dürfen Wohnbaukredite nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 06. Februar 2023 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
FMA
OeNB
Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung

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