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Meldefrist verlängert
Wirtschaftlicher Eigentümer erst bis 15.11.2018
Gerade die Immobilienbranche ist für die überdurchschnittlich hohe Zahl an GmbHs bekannt, aus steuerlichen Gründen ist der Großteil der Projekte jeweils in einer Zweckgesellschaft geparkt. Daher kommt diese Nachricht gerade für die Immobranche gut an: Nach massiven technischen Anlaufproblemen des beim BMF geführten „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ Anfang Mai 2018 teilt das BMF jetzt mit, dass die Frist zur erstmaligen Meldung nunmehr am 15.8.2018 (statt am 1.6.2018) endet. Unter Berücksichtigung der vom BMF zusätzlich eingeräumten 3-monatigen Nachfrist ist eine Erstmeldung straffrei spätestens bis zum 15.11.2018 möglich. Die Meldepflicht trifft bestimmte inländische Rechtsträger (GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung etc.) und ist von deren Geschäftsführern, Vorständen, etc. zeitgerecht durchzuführen. Am 15. Jänner 2018 trat das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft, das bestimmte inländische Rechtsträger zur Feststellung, Überprüfung und Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür beim BMF neu geschaffenes „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ verpflichtet. Das meldet jetzt die LBG.
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AutorGerhard Rodler
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