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Mietindex 2026 bringt Vermietern Ruhe

Anpassungen fallen 2026 moderater aus

Für Vermieter beginnt das Jahr 2026 mit spürbar geringerer Dynamik bei der Indexierung laufender Mietverträge. Laut Schnellschätzung von Statistik Austria liegt die Inflationsrate im Jänner 2026 bei 2,0 Prozent. Damit ist die Teuerung deutlich niedriger als im Jahr 2025 und bewegt sich wieder auf dem Niveau der zweiten Jahreshälfte 2024. Maßgeblich für diese Entwicklung waren sinkende Energiepreise sowie das Auslaufen mehrerer Basiseffekte.

Für indexgebundene Mietverhältnisse bedeutet dieser Wert, dass Anpassungen 2026 moderater ausfallen als in den Vorjahren. Im Monatsvergleich sank das allgemeine Preisniveau gegenüber Dezember 2025 sogar um 0,7 Prozent. Besonders stark dämpfend wirkte der Energiesektor, der im Jahresvergleich ein Minus von 4,9 Prozent verzeichnete. Strom, Gas, Heizöl und Treibstoffe reduzierten die Inflationsrate spürbar, während Industriegüter mit einem Plus von lediglich 0,8 Prozent kaum Preisdruck erzeugten.

Für Vermieter relevant bleibt jedoch der Vorjahresvergleich des Verbraucherpreisindex, der als Grundlage für die Wertsicherung in Mietverträgen dient. Mit 2,0 Prozent liegt dieser deutlich unter den Anpassungssätzen vieler Indexierungen im Jahr 2025. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Dienstleistungen weiterhin der stärkste Inflationstreiber sind. Sie verteuerten sich um 3,8 Prozent und prägen damit auch jene Kostenstrukturen, die im Betrieb und in der Bewirtschaftung von Immobilien relevant sind.

Im aktuellen Marktumfeld 2026 – geprägt von stabilen Zinsen, stagnierenden Baukosten und anhaltender Neubauknappheit – sorgt die geringere Inflation für mehr Planbarkeit auf der Ertragsseite. Für Vermieter bedeutet dies zwar geringere Indexsprünge, zugleich aber auch eine Entlastung der Mieterhaushalte, was insbesondere im Wohnsegment die Stabilität bestehender Mietverhältnisse unterstützen kann. In Österreich bleibt die Indexierung angesichts regulatorischer Eingriffe und politischer Diskussionen ein sensibles Thema, gewinnt mit sinkender Inflation jedoch an Berechenbarkeit.
Wichtig bleibt: Die Schnellschätzung ist nicht für vertragliche Indexanpassungen zulässig. Maßgeblich ist der endgültige Verbraucherpreisindex, der von Statistik Austria am 25. Februar 2026 veröffentlicht wird. Erst dieser Wert kann rechtssicher für Mietanpassungen herangezogen werden.
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 04. Februar 2026 - zuletzt bearbeitet am 11. Februar 2026


LF
AutorLaura Fürst
Tags
Inflationsrate
inflation
2026
2025
Mieten
Indexierung
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