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Mietpreisdeckel für St.Pölten
Richtwert für Immobilien der Stadt mit zwei Prozent begrenzt
Mit April werden österreichweit die Richtwertenmieten voraussichtlich um fast neun Prozent erhöht. Zur Abfederung dieser Erhöhung für die Mieter:innen von Stadtwohnungen brachte der St. Pöltner-Bürgermeister Bürgermeister Matthias Stadler einen Dringlichkeitsantrag ein. Mit ihm werden für die mit Stichtag 31.3.2023 zum Richtwert und zum Wohnzweck vermieteten Wohnungen der Immobilien St. Pölten GmbH & Co KG für die mit April anstehende Mietzinserhöhung für das Jahr 2023 mit zwei Prozent begrenzt, indem die Stadt für das Jahr 2023 die Differenz auf die gesetzliche Erhöhung der Immobilien St. Pölten GmbH & Co KG als zusätzlichen Zuschuss gewährt.
"Als Eigentümerin der Immobilien St. Pölten GesmbH und Co KG kann die Stadt den Einfluss für die Umsetzung einer St. Pöltner Mietpreisbremse nutzen. Es braucht bundesweite, einheitliche Lösungen, die nicht nur einseitige Entlastung bringen. Diese müssen gerade bei den Menschen ankommen, die über kein Eigentum verfügen. Im Bereich unserer Zuständigkeit packen wir an, das erwarten wir und alle Mieter:innen in Österreich auch von den anderen Instanzen und Körperschaften.", so Stadler der damit als erster Bürgermeister einer Landeshauptstadt eine konkrete Maßnahme umgesetzt hat.
EK
AutorElisabeth K. Fürst
Tags
Wohnen
Österreich
Niederösterreich
Markt
Mietpreisbremse
Matthias Stadler
StPölten
Immobilien St Pölten
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