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Benko und Stiftungen müssen zahlen
Staatsfonds aus VAE über 700 Millionen Euro zugesprochen
Das juristische Nachbeben der Signa-Insolvenz hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) hat dem Staatsfonds Mubadala aus den Vereinigten Arabischen Emiraten in einem großvolumigen Verfahren etwas mehr als 700 Millionen Euro zugesprochen. Die Klage richtete sich gegen René Benko persönlich, seine Privatstiftungen sowie Kernbereiche des ehemaligen Immobilienimperiums. Der Staatsfonds hatte ursprünglich rund 900 Millionen Euro wegen der Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen gefordert, da diese Ansprüche in den heimischen Insolvenzverfahren größtenteils bestritten worden waren.
Während das Urteil für Benko und verbundene Gesellschaften eine massive Belastung darstellt, gibt der Insolvenzverwalter der Signa Prime Selection AG (SPS) für deren Masse Entwarnung. Trotz des hohen Zuspruchs gegen die Benko-Sphäre betont der Insolvenzverwalter der Signa Prime Selection AG in einem Statement, dass der Schiedsspruch keinen Einfluss auf die weitere Verwertungstätigkeit der SPS nimmt: „In seinem umfangreichen Schiedsspruch im Zusammenhang mit Signa hat das ICC-Schiedsgericht mit Sitz in Genf im Ergebnis entschieden, dass die Signa Prime Selection AG (SPS) bzw. deren Insolvenzmasse keinem Zahlungs- oder Feststellungsanspruch ausgesetzt ist. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz von Verfahrenskosten.“ Die Durchsetzung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen sowie die Abwicklung der SPS seien somit nicht gefährdet.
Dennoch bleibt die Lage für andere Verfahrensteile prekär. Der Gläubigerschutzverband Creditreform warnt vor weitreichenden Konsequenzen für das Gesamtgeflecht: „Es ist davon auszugehen, dass der Schiedsspruch einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen wird. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob eine Feststellungsklage, wie sie bei bestrittenen Insolvenzforderungen hierzulande üblich ist, durch das internationale Schiedsurteil ersetzt werden kann. Die rechtlichen Fragestellungen sind hochkomplex, und es wird entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.“ In einem Wiener Markt, der bereits durch die restriktive KIM-Verordnung und sinkende Transaktionszahlen belastet ist, sorgt dieser internationale Titel für erneute Unruhe unter den Gläubigern.
Während das Urteil für Benko und verbundene Gesellschaften eine massive Belastung darstellt, gibt der Insolvenzverwalter der Signa Prime Selection AG (SPS) für deren Masse Entwarnung. Trotz des hohen Zuspruchs gegen die Benko-Sphäre betont der Insolvenzverwalter der Signa Prime Selection AG in einem Statement, dass der Schiedsspruch keinen Einfluss auf die weitere Verwertungstätigkeit der SPS nimmt: „In seinem umfangreichen Schiedsspruch im Zusammenhang mit Signa hat das ICC-Schiedsgericht mit Sitz in Genf im Ergebnis entschieden, dass die Signa Prime Selection AG (SPS) bzw. deren Insolvenzmasse keinem Zahlungs- oder Feststellungsanspruch ausgesetzt ist. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz von Verfahrenskosten.“ Die Durchsetzung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen sowie die Abwicklung der SPS seien somit nicht gefährdet.
Dennoch bleibt die Lage für andere Verfahrensteile prekär. Der Gläubigerschutzverband Creditreform warnt vor weitreichenden Konsequenzen für das Gesamtgeflecht: „Es ist davon auszugehen, dass der Schiedsspruch einzelne Verfahren maßgeblich beeinflussen wird. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Begleichung der Verfahrenskosten in bestimmten Fällen sogar zur Masseunzulänglichkeit führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob eine Feststellungsklage, wie sie bei bestrittenen Insolvenzforderungen hierzulande üblich ist, durch das internationale Schiedsurteil ersetzt werden kann. Die rechtlichen Fragestellungen sind hochkomplex, und es wird entscheidend sein, wie die Insolvenzverwalter mit dieser neuen Lage umgehen werden.“ In einem Wiener Markt, der bereits durch die restriktive KIM-Verordnung und sinkende Transaktionszahlen belastet ist, sorgt dieser internationale Titel für erneute Unruhe unter den Gläubigern.
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AutorLaura Fürst
Tags
Signa
Benko
2026
Mubadala
Insolvenz
Creditreform
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