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Mankos beim Grenzkataster
Nur jedes 10. Grundstück hat rechtlich verbindliche Fläche
Wo hört ein Grundstück auf und wo fängt das andere an? Der Blick ins Grundbuch hilft oft nicht. Die im Grundbucheintrag vermerkte Fläche gibt nämlich keine Rechtssicherheit und auch die Maße im Grundsteuerkataster sind nicht rechtsgültig, meint der Immobiliendienstleister McMakler in einer Stellungnahme.
„Bisher haben aber nur relativ wenige Österreicher dieses Angebot genutzt, vermutlich weil die Eintragung nicht ganz einfach ist: Das Grundstück muss nicht nur umfassend vermessen werden, es müssen auch alle anliegenden Eigentümer der Grenzziehung zustimmen“, berichtet Jakob Cerbe, Geschäftsführer Österreich von McMakler. Stimmen alle Beteiligten zu, werden die Grenzpunkte und topographischen Gegebenheiten messtechnisch erfasst und in einer öffentlichen Urkunde zusammengefasst. Damit das Grundstück ins Grenzkataster einverleibt werden kann, wird der Plan zusammen mit den schriftlichen Zustimmungserklärungen der Nachbarn an das Vermessungsamt weitergeleitet. Stimmt ein einzelner Eigentümer nicht zu, wird er vom Vermessungsamt an das zuständige Gericht verwiesen. Geht er der Aufforderung nicht nach, gilt dies als Zustimmung. Nachbarn, die nicht am Treffen teilgenommen haben, können im Nachhinein beim Amt Einsicht in die Dokumente bekommen und ihre Stellungnahme abgeben. Nur weil ein Grundstück auf der digitalen Katastralmappe eingetragen ist, bedeutet das nicht, dass es auch ins Grenzkataster einverleibt wurde. Für die Online-Karte werden nämlich auch die Daten des Grundsteuerkataster verwendet. Nur wenn der Grundbuchauszug mit einem „G“ gekennzeichnet ist, seien die Grenzen des Grundstücks rechtssicher.
Eine Gefahr: Man kann ein Teil seines Eigentums an den Nachbarn verlieren. Beim Ersitzen kann ein Teil des eigenen Bodens an den Nachbarn übergehen: Wird die Fläche von einem Anrainer für mindestens 30 Jahre genutzt, indem er sie zum Beispiel bepflanzt, geht sie in seinen Besitz über. Allerdings nur, wenn er im guten Glauben daran gehandelt hat, es wäre sein Eigentum.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Österreich
International
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Tax & Law
McMakler
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