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Wann Mieter die Miete senken dürfen
Einseitige Mietreduktion bei Verschlechterung
Mieter genießen in Österreich, zum Leidwesen mancher Vermieter, einen besonderen Schutz. Ein häufiger Streitpunkt ist die einseitige Senkung der Miete. Die Onlineplattform ImmobilienScout24 hat in ihrem Newsletter zusammengefasst, wann Mieter den Mietzins einseitig verringern dürfen.
Grundsätzlich kann der Mieter im Falle einer Verschlechterung der Wohnqualität - zum Beispiel wenn die Heizung nicht funktioniert, kein Warmwasser vorhanden ist oder sich Schimmel bildet - eine Mietreduktion vornehmen. Baut der Mieter sich eine eigene Heizung ein und ist diese defekt, kann der Vermieter aber nicht dafür belangt werden. Die Zinsminderung richtet sich nach dem zu beanstandenden Schaden und kann bis zu 80 Prozent betragen, etwa bei einer fehlenden Wasser- und Stromversorgung. Bevor der Mieter die Monatsrate eigenmächtig kürzt, empfiehlt ImmobilienScout24, sich unbedingt bei der österreichischen Arbeiterkammer über die mögliche Höhe der Zinsminderung zu informieren oder am besten gleich ein Gespräch mit dem Vermieter suchen.
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AutorGünther Schneider
Tags
Wohnen
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