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Reduktion der Geschäftsmieten fix

Klarstellung der Justizministerin

Erfreut zeigt sich Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck mit der Klarstellung durch Justizministerin Alma Zadic. Sie hat im Parlament betont, dass der Mietzins für Unternehmer, deren Geschäftsräume während der Coronakrise behördlich geschlossen sind, reduziert werden könne. Der Vermieter trage laut Gesetz das Risiko, dass der Geschäftsraum wegen außerordentlicher Zufälle nicht genutzt werden könne. Dem Mieter stehe somit eine Mietzinsreduktion oder sogar ein gänzlicher Mietzinsentfall zu. „Damit werden tausende Unternehmer entlastet, deren Lokale und Räume gesperrt sind. Ein wichtiger Schritt, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht in ihrer Existenz bedroht sind“, so Ruck. „Ich bedanke mich bei der Justizministerin. Viele tausend Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer werden heute erleichtert durchatmen.“ Erst vor wenigen Tagen haben sich die Wiener Sozialpartner gemeinsam mit der Stadt für eine Klarstellung der Ministerin ausgesprochen. Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 24. März 2020 - zuletzt bearbeitet am 07. Oktober 2024


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AutorGerhard Rodler
Tags
Österreich
International
Retail
Markt
Tax & Law

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