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Kritik gegen Mieten- wertsicherungsgesetz
Fachverband fürchtet langjährige Rechtsstreitigkeiten
Auf massive Kritik stößt das neue Mietenwertsicherungsgesetz (MieWeG). Das neue Gesetz installiert eine „Mietpreisbremse“ für den freien Mietmarkt mit dem Ziel einer inflationsdämpfenden Begrenzung für die Valorisierung bei Wohnungsmietverträgen. Laut Roman Oberndorfer, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der WKÖ, wurde das nun vorliegende Gesetz „über die Köpfe der Expertinnen und Experten hinweg" beschlossen, die weder praxistauglich sei noch den Betroffenen genug Zeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten lässen würde. "Stattdessen werde es künftig komplexe, unterschiedliche Berechnungsmodelle, sogenannte Parallelrechnungen, geben – und damit weitere unklare Lösungen im hochsensiblen Bereich der Wohnungsmietverträge. Diese sind so kompliziert, dass selbst nach bestem Wissen und Gewissen Fehler nicht auszuschließen sind.“ Durch die neuer Regelung könne bereits durch Centbeträge langjährige Rechtsstreitigkeiten ausgelöst werden. „Das ist weit entfernt von den Lösungsansätzen und Vorschlägen, die der WKÖ-Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder eingebracht hat“, so Oberndorfer.
Erklärtes Ziel sei es gewesen, die Regelungen transparent, rechtssicher und möglichst einfach zu gestalten."Dabei haben wir uns konstruktiv eingebracht“ so Oberndofer weiter: „Erste Ankündigungen dazu waren durchaus positiv und haben unsere Branche im Glauben bestärkt, dass für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für Hausverwaltungen, einfache, klare und praxistaugliche Lösungen bei der zukünftigen Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können. Hausverwaltungen sollten entlastet werden und die Indexierung von Verträgen für Mieterinnen und Mieter sollte transparenter, nachvollziehbarer und vor allem praxistauglicher gestaltet werden, um das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu stärken.“
Die komplizierte Neuregelung und vor allem ihr Inkrafttreten schon zu Beginn des nächsten Jahres würden die Mitgliedsbetriebe enorm unter Druck bringen. "Weder können die komplizierten Parallelrechnungen bis dahin mit Softwareeinsatz umgesetzt werden, noch bleibt Zeit, die neuen Berechnungskriterien richtig im Betrieb zu verankern“, berichtet der Branchensprecher. Selbst mit bestem Willen würden sich die unterschiedlichen Berechnungsmodelle so kompliziert gestalten, dass Fehlerquellen von vornherein nicht auszuschließen seien.
„Wir haben bis zur letzten Minute versucht, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die zahlreichen Mängel des neuen Mietenwertsicherungsgesetzes aufzuklären. Jetzt müssen wir mit ganzer Kraft unsere Betriebe stärken. Fortbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen sind bereits organisiert und finden für Mitglieder ab Jänner statt“, unterstreicht Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.
Erklärtes Ziel sei es gewesen, die Regelungen transparent, rechtssicher und möglichst einfach zu gestalten."Dabei haben wir uns konstruktiv eingebracht“ so Oberndofer weiter: „Erste Ankündigungen dazu waren durchaus positiv und haben unsere Branche im Glauben bestärkt, dass für die Immobilienwirtschaft, insbesondere für Hausverwaltungen, einfache, klare und praxistaugliche Lösungen bei der zukünftigen Wertsicherung von Mietverträgen erreicht werden können. Hausverwaltungen sollten entlastet werden und die Indexierung von Verträgen für Mieterinnen und Mieter sollte transparenter, nachvollziehbarer und vor allem praxistauglicher gestaltet werden, um das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu stärken.“
Die komplizierte Neuregelung und vor allem ihr Inkrafttreten schon zu Beginn des nächsten Jahres würden die Mitgliedsbetriebe enorm unter Druck bringen. "Weder können die komplizierten Parallelrechnungen bis dahin mit Softwareeinsatz umgesetzt werden, noch bleibt Zeit, die neuen Berechnungskriterien richtig im Betrieb zu verankern“, berichtet der Branchensprecher. Selbst mit bestem Willen würden sich die unterschiedlichen Berechnungsmodelle so kompliziert gestalten, dass Fehlerquellen von vornherein nicht auszuschließen seien.
„Wir haben bis zur letzten Minute versucht, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die zahlreichen Mängel des neuen Mietenwertsicherungsgesetzes aufzuklären. Jetzt müssen wir mit ganzer Kraft unsere Betriebe stärken. Fortbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen sind bereits organisiert und finden für Mitglieder ab Jänner statt“, unterstreicht Fachverbandsobmann Roman Oberndorfer.
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AutorStefan Posch
Tags
oberndorfer
Mietmarkt
Roman Oberndorfer
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