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Sparen zum Tag: Pariser Miniwohnung
Die Wohnung hat nur 1,56 Quadratmeter
Üblicherweise ist hier von Schlössern und Traumhäusern mit oft hunderten von Quadratmetern Wohnnutzfläche zu lesen. Zur Abwechslung hier einmal das andere Extrem: Weil ein Mieter jahrelang für ein Mini-Zimmer in Paris mit einer Wohnfläche von nur 1,56 Quadratmetern über 300 Euro pro Monat zahlen musste, sind dem Mann 11.000 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Ein Pariser Gericht verurteilte die Vermieterin und eine Immobilienagentur am Montag zur Zahlung der Summe an den Ex-Mieter.
In dem fraglichen Zimmer, in dem der Mieter 15 Jahre lang ausharrte, gab es weder Dusche noch Toilette, sondern nur ein kleines Waschbecken. Die Grundfläche betrug vier Quadratmeter, wegen der Dachschrägen werden aber nur 1,56 m² als Wohnfläche berechnet.
Übrigens: Laut einem Dekret aus dem Jahr 2002 müssen in Frankreich vermietete Zimmer eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmetern bei einer Höhe von 2,20 Meter haben.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Mietrecht
International
Markt
Tax & Law
Frankreich
Schadenersatz
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