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Was es bei Wiederbetrieb zu beachten gilt
Zurück ins Wirtschaftsleben:
Was tun, wenn Flächen vorübergehend stillgelegt werden müssen? Ein Nebeneffekt der Kontaktsperre und Ausgangsbeschränkungen sind leere, ungenutzte Immobilien. Die Betriebskosten für Bürogebäude, Produktionsanlagen, Gastronomie- und Ladenflächen laufen dennoch weiter. Welche Maßnahmen für den temporären Shutdown und auch die Wiederinbetriebnahme von Produktionsanlagen, Hotels, Unternehmensimmobilien sowie Büro-, Laden- und Gastronomieflächen entscheidend sind, hat das Immobilienberatungsunternehmen Drees & Sommer jetzt festgehalten und veröffentlicht. Enthalten sind darin unter anderem Checklisten mit Tipps rund um die Themen Organisation, Prozesse, Kommunikation, Reinigung und Hygiene, Betrieb und Facility Management, Sicherheit und Brandschutz, Gebäude- und Anlagentechnik sowie Arbeitsplätze.
„Nicht nur die Schließung beziehungsweise Stilllegung der Fläche oder des Gebäudes muss präzise geplant und durchgeführt werden, sondern die komplette damit zusammenhängende Infrastruktur muss strukturiert herunter- und danach wieder hochgefahren werden“, sagt Thomas Häusser, Partner der Drees & Sommer. Vielfach, so Häusser, seien sich die Flächennutzer beziehungsweise deren Manager über den Umfang ihrer Betreiberverantwortung in den verschiedenen Betriebsbereichen nicht bewusst. Wichtige To Dos in Bezug auf das Leerstandsmanagement würden vergessen und dadurch unnötige Kosten oder auch ungewollte Betriebsrisiken verursacht. Viele Inspektionen und Wartungen, beispielweise von raumlufttechnischen Anlagen, Brandschutztechnik, Aufzügen oder Notbeleuchtungen dürften nur bedingt terminlich verschoben und zudem nur von Fachpersonal mit Sachkundenachweis durchgeführt werden.
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AutorGerhard Rodler
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