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Drohen Verbandsklagen?
Arbeiterkammer prüft Makler-AGBs
Keine guten Nachrichten für die Immobilienmakler - zumindest in Wien: Wie immoflash jetzt erfahren hat, wurden einige Immobilienmakler in Wien kontaktiert, die von ihnen verwendeten beziehungsweise empfohlenen Vertragsformblätter der AK zu übermitteln. Was vielleicht nicht alle wissen: Wer von einer klagebefugten Einrichtung (das sind: Bundesarbeitskammer, Österreichischen Landarbeiterkammertag, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Wirtschaftskammer Österreich, Österreichischen Gewerkschaftsbund, Verein für Konsumenteninformation oder dem Österreichischen Seniorenrat) aufgefordert wurde, Unterlagen zu übermitteln, ist dazu binnen 4 Wochen verpflichtet, sofern die Einrichtung glaubhaft macht, dass die Kenntnis der Geschäftsbedingungen oder Formblätter zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher erforderlich ist.
Und: Bestimmte Kammern (wie eben auch die AK) und Vereine (z.B. VKI) haben das Recht, gegen die Verwendung und Empfehlung von gesetz- und sittenwidrigen Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Vertragsformblättern mit Unterlassungsklagen vorzugehen, auch wenn keinerlei Anzeigen oder Beschwerden gegen das Unternehmen vorliegen.
Die Gefahr einer Verwendung und Empfehlung derartiger Bedingungen besteht dann nicht mehr, wenn der Unternehmer, nach Abmahnung durch eine klageberechtigte Einrichtung, binnen angemessener Frist eine mit angemessener Konventionalstrafe besicherte Unterlassungserklärung abgibt. Im Fall des Falles ist in solchen Fällen am besten die eigene Wirtschaftskammer um Rat fragen.
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AutorGerhard Rodler
Tags
Wohnen
Markt
Tax & Law
Arbeiterkammer
Immobilienmakler
Wirtschaftskammer
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