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WKÖ begrüßt Wertsicherungsgesetz

Langjährige rechtliche Unsicherheit beendet

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt den heutigen Beschluss des Zivilrechtlichen Indexierungs-Anpassungsgesetzes (ZIAG) im Ministerrat ausdrücklich: Gemeinsam mit dem kürzlich beschlossenen 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) bringe das ZIAG dringend benötigte Rechtssicherheit in einer komplexen Materie.

„Es ist in intensiven Verhandlungen gelungen, ein Gesetzespaket zu schnüren, das ausgewogen ist und die unterschiedlichen Lebensrealitäten berücksichtigt. Damit wird nicht nur eine langjährige rechtliche Unsicherheit beendet, sondern es gibt damit einen stabilen Rahmen für künftige Vertragsgestaltungen“, betont WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger.

Das ZIAG schließt eine durch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) entstandene Lücke im Bereich der Wertsicherung und bringt klare Regeln für die Indexierung von Entgelten in Dauerschuldverhältnissen. Die WKÖ hatte sich im Begutachtungsverfahren aktiv eingebracht – diese Anregungen wurden im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt und tragen so zur Praxistauglichkeit des Gesetzes bei.

So wurde im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) der Sachverhalt der „gröblichen Benachteiligung“ klargestellt (im neu geschaffenen § 879a). Danninger: „Diese Bestimmung schafft Transparenz und Fairness bei Massenverträgen und trägt damit deutlich zur Rechtssicherheit bei.“ Die WKÖ bewertet zudem besonders positiv, dass der Gesetzgeber die jüngste OGH-Judikatur in Bezug auf Wertsicherungsklauseln bekräftigt und Unklarheiten im Konsumentenschutzgesetz (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG) ausgeräumt hat.

Hintergrund der Gesetzesinitiative waren zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2023, die ex ante nicht vorhersehbare Vorgaben dazu machten, wie Wertsicherungsklauseln in Wohnungsmietverträgen formuliert sein müssen. Dies hatte für erhebliche Unsicherheiten in der Immobilien-Branche, aber auch weit darüber hinaus für Branchen wie Telekom, Banken, Versicherungen oder Freizeitbetriebe, ausgelöst.

„Das Gesetz hat wichtige Signalwirkung: Es schafft Rechtssicherheit, schützt die Vertragspartner:innen und stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich für die Zukunft“, so Danninger abschließend. 
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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 05. November 2025 - zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2026


SP
AutorStefan Posch
Tags
WKÖ
Jochen Danninger
Wertsicherungsklausel
Indexierung

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