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Wohnpaket unter Beschuss
Gegenwind von allen (!) Seiten
Die Ergebnisse der Begutachtung des neuen Mietpreis- und Wohnpaketes scheinen auf durchaus unerwartet heftigen Gegenwind zu stossen. Dem Vernehmen nach hat die Regierung scheinbar mit nicht so heftigen Widerstand seitens der Konsumentenseite, aber auch der Gerichtsbarkeit gerechnet. Dass die Immobilienbranche darüber wenig erfreut war, scheint da noch eher absehbar gewesen.
Konkret hat sich sogar dr OGH zu Wort gemeldet und bemängelt, dass das neue Miet- und Wohnrecht keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Komplexität für Mieter und Eigentümer bringen würde.Die Konsequenz wären eine noch längere Verfahrensdauer, insbesonders bei der Mindestbefristungsdauer.
Die Wirtschaftskammer wiederum stellt die Sinnhaftigkeit der Mietpreisdeckelung grundsätzlich in Frage. Die Maßnahme sei lediglich Symptombekämpfung und betreffe nur Konsumenten, nicht aber die strukturellen Ursachen steigender Wohnkosten. Leistbares Wohnen entstehe durch Angebotserweiterung – nicht durch Preisregulierung, so die Wirtschaftskammer.
Tatsache scheint auch zu sein, dass der frei finanzierte Wohnbau mangels Investoren vor dem Hintergrund des neuen Miet- und Wohnrechtes nahezu zum Erliegen gekommen jst aktuell. Dies wird von den Geförderten wohl kaum kompensiert werden, weshalb schon vor diesem Hintergrund mittelfristig wohl der gegenteilige Effekt, nämlich eine weitere Verteuerung des Wohnens absehbar sein würde.
Auch die Industriellenvereinigung warnt vor negativen Folgen für Gemeinden und private Vermieter. Geringere Einnahmen könnten sich unmittelbar auf Sanierungsmaßnahmen und zukünftige Neubautätigkeit auswirken.
Der Haus- und Grundbesitzerbund geht noch weiter und spricht von einer „Gefährdung der Funktionsfähigkeit des privaten Mietwohnungsmarkts“. Maßnahmen wie die geplante Mietpreisbegrenzung würden notwendige Investitionen unattraktiver machen und langfristig zu einer Verknappung führen.
Dem gegenüber steht die Einschätzung der Mietervereinigung und des Gewerkschaftsbunds. Sie halten die Reform für nicht weitreichend genug. Die Mietervereinigung kritisiert insbesondere die Praxis sogenannter „Endlosbefristungen“: Zwar bringe die Verlängerung auf fünf Jahre mehr Stabilität, doch werde das grundlegende Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern nicht beseitigt.
Der Gewerkschaftsbund fordert eine klare Kappung von Mietanpassungen auf maximal zwei Prozent jährlich – unabhängig vom Vertragsstatus.
Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen ein – davon 25 von Institutionen.
Konkret hat sich sogar dr OGH zu Wort gemeldet und bemängelt, dass das neue Miet- und Wohnrecht keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Komplexität für Mieter und Eigentümer bringen würde.Die Konsequenz wären eine noch längere Verfahrensdauer, insbesonders bei der Mindestbefristungsdauer.
Die Wirtschaftskammer wiederum stellt die Sinnhaftigkeit der Mietpreisdeckelung grundsätzlich in Frage. Die Maßnahme sei lediglich Symptombekämpfung und betreffe nur Konsumenten, nicht aber die strukturellen Ursachen steigender Wohnkosten. Leistbares Wohnen entstehe durch Angebotserweiterung – nicht durch Preisregulierung, so die Wirtschaftskammer.
Tatsache scheint auch zu sein, dass der frei finanzierte Wohnbau mangels Investoren vor dem Hintergrund des neuen Miet- und Wohnrechtes nahezu zum Erliegen gekommen jst aktuell. Dies wird von den Geförderten wohl kaum kompensiert werden, weshalb schon vor diesem Hintergrund mittelfristig wohl der gegenteilige Effekt, nämlich eine weitere Verteuerung des Wohnens absehbar sein würde.
Auch die Industriellenvereinigung warnt vor negativen Folgen für Gemeinden und private Vermieter. Geringere Einnahmen könnten sich unmittelbar auf Sanierungsmaßnahmen und zukünftige Neubautätigkeit auswirken.
Der Haus- und Grundbesitzerbund geht noch weiter und spricht von einer „Gefährdung der Funktionsfähigkeit des privaten Mietwohnungsmarkts“. Maßnahmen wie die geplante Mietpreisbegrenzung würden notwendige Investitionen unattraktiver machen und langfristig zu einer Verknappung führen.
Dem gegenüber steht die Einschätzung der Mietervereinigung und des Gewerkschaftsbunds. Sie halten die Reform für nicht weitreichend genug. Die Mietervereinigung kritisiert insbesondere die Praxis sogenannter „Endlosbefristungen“: Zwar bringe die Verlängerung auf fünf Jahre mehr Stabilität, doch werde das grundlegende Ungleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern nicht beseitigt.
Der Gewerkschaftsbund fordert eine klare Kappung von Mietanpassungen auf maximal zwei Prozent jährlich – unabhängig vom Vertragsstatus.
Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen ein – davon 25 von Institutionen.
GR
AutorGerhard Rodler
Tags
OGH
Mietrecht
regierung
Mieten
Analyse
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